Die Erzämter

 

Die Erzämter waren schon zu fränkischer Zeit Positionen am Königshof, die bei feierlichen Gelegenheiten von hochgestellten Personen eingenommen wurden. Es war dies die Funktion des Truchsesses, der die Aufsicht über die fürstliche Tafel führte, die Funktion des Kämmerers, der die Verwaltung des fürstlichen Haushaltes innehatte, die Funktion des Marschalls, der die Aufsicht über die Stallungen führte, und die Funktion des Schenken, der die Dienerschaft an der fürstlichen Tafel beaufsichtigte.

Seit dem Inkrafttreten der „Goldenen Bulle“ von 1356, war es festgelegt, daß diese Erzämter von den sieben Kurfürsten wahrgenommen werden sollten. Die geistlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier wurden Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund. Der König von Böhmen war Erzschenk, dem Pfalzgrafen bei Rhein fiel die Aufgabe des Erztruchsessen zu, der Herzog von Sachsen wurde als Erzmarschall eingesetzt, und der Markgraf von Brandenburg wurde Erzkämmerer. Diese Ämter blieben mit den Kurfürstentümern verhaftet. Die weltlichen Kurfürsten zeigen im sgn. Regalienschild ihres Wappens die Symbole ihrer Erzämter. Der Schild des Erzschenken zeigte einen Pokal, der des Erztruchsesses den Reichsapfel, der des Erzmarschalls zwei gekreuzte Schwerter und der des Erzkämmerers ein Zepter. Das Zeichen des Erzschatzmeisters wurde die Reichskrone. Die Symbole der Erzämter sind heute noch als Porzellan-Marken der Manufakturen Meißen (gekreuzte Schwerter) und Berlin (Zepter) geläufig.

Nachdem 1648 die Kurwürde der Pfalz erneut geschaffen worden war, bekam deren Träger 1652 das Amt des Erzschatzmeisters. 1692 wurde für das neu erhobene Kurhannover das Erzbanneramt geschaffen.

Ein weiteres Erzamt war das Amt des Erzjägermeisters, welches die nichtkurfürstlichen Markgrafen von Meißen innehatten (seit 1423 Kurfürsten von Sachsen).

 

 

 

Das Reichsvikariat

 

Reichsvikar war bis zum Ende des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation“ 1806 die Bezeichnung für den deutschen Reichsverweser. Ihm oblag, im Falle der Thronvakanz, die vorübergehende Verwaltung der Königsgewalt.

Diese Reichsvakanz war gegeben, wenn der Thron durch den Tod des deutschen Königs und eine noch nicht erfolgte Neuwahl des Nachfolgers unbesetzt war. Ferner konnte diese auch eintreten, falls der König regierungsunfähig war, sei es durch Minderjährigkeit, Gefangenschaft oder Krankheit.

Durch die „Goldene Bulle“ von 1356 war der Pfalzgraf bei Rhein zum Reichsvikar für die Länder des rheinisch, schwäbischen und fränkischen Rechtes, der Herzog von Sachsen Reichsvikar für die Länder des sächsischen Rechtes. Die pfälzischen Kurfürsten aus den Häusern Neuburg und Sulzbach waren seit 1711 wiederholt Reichsvikare: 1711, 1740-42, 1790.

Dem Reichsvikar stand es zu, die gesamte Königsgewalt auszuüben, außer der Verleihung von Fahnenlehen, - fürstliche Lehen, deren Vergabe dem König vorbehalten war – und dem Verkauf und der Verpfändung von Reichsgut.