Die Kurfürsten

 

Die Gruppe der Kurfürsten, das sogenannte Kurfürstenkollegium, bestand aus Reichsfürsten, die sich seit Ende des 12. Jahrhunderts/ Anfang des 13. Jahrhunderts als besondere Gruppe herausgebildet hatten, und deren alleiniges Privileg es war, den deutschen König zu wählen.

Von 1257 an bestand dieses Kollegium aus sieben Kurfürsten, drei geistlichen, den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier, sowie vier weltlichen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen, dem Markgrafen von Brandenburg und dem König von Böhmen.

Ihre Rechte wurden 1356 in der „Goldenen Bulle“ festgelegt. Neben dem alleinigen Recht der Königswahl stand den Kurfürsten das Recht zu, die Erzämter des Reiches zu verwalten. Ab 1489 bildeten sie die erste Kurie des Reichs.

Nachdem 1623 die Kurwürde der Pfalz auf Bayern übertragen worden war, wurde bereits 1648 im Rahmen des „Westfälischen Friedens“ eine neue, achte Kurwürde für die Pfalz geschaffen.

 

 

Der Kaiser im Kreise seiner Kurfürsten. Kupferstich von 1663/64, daher acht Kurfürsten

 

 

 

Mit dem Tode des letzten Kurfürsten von der Pfalz aus dem Hause Simmern, Karl II. Ludwig, 1685, fiel die pfälzische Kurwürde an den nächsten männliche Verwandten, Philipp Wilhelm aus dem Hause Pfalz Neuburg.1692 wurde dann auch dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg diese Würde zugesprochen, Kurhannover. Die bayerische Kur erlosch 1777 nach dem Aussterben der Münchner Wittelsbacher; die pfälzischen Erben führten den Titel „Kurfürsten von Pfalz-Bayern“.

Durch die 1803 erfolgte Säkularisation – Verstaatlichung von kirchlichen Eigentums – erloschen die Kurwürden von Mainz, Köln und Trier, und es wurden neue Kurwürden geschaffen: Regensburg, das Erzstift Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel, „Kurhessen“. Doch 1806, mit der Auflösung des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation“, wurden Amt und Privileg der Kurfürsten hinfällig.