Das Luthertum

 

Die Bezeichnung Luthertum geht eigentlich auf das Schimpfwort „lutherisch“ zurück, welches von den Anhängern der Gegenreformation verwendet wurde. Martin Luther (1483 – 1546) selbst wehrte sich gegen diese Bezeichnung seiner Lehre, doch der Begriff erwies sich als leicht faßbar und setzte sich so auch in positiver Hinsicht durch. Als selbstständige Kirchenbildung ging das Luthertum aus dem Augsburger Religionsbekenntnis hervor, das Philipp Melanchthon (1497 – 1560) für den Augsburger Reichstag 1530 verfaßt hatte, und das von allen lutherischen Kirchen angenommen wurde.

Als Kirchentum bedeutete die Lehre Luthers die Bindung an die Bibel, die autoritative Geltung der lutherischen Bekenntnisschriften. Ferner ist der Kirchentypus derjenige einer Territorial- (Landes-) und Freikirche, die ausschließlich das Amt der Wortverkündung als gottgegeben anerkennt.

Als geistige Haltung betrachtet, hat diese Lehre ein Menschenbild zur Grundlage, welches die Einheit der menschlichen Person betont und den Menschen als schöpfungsmäßiges Gegenüber Gottes betrachtet. Freiheit wird als Befreiung des Gewissens von jeglicher Gesetzlichkeit gedeutet und mit der Verpflichtung zum Dienst am Nächsten verknüpft. Der Staat ist die von Gott gewollte Ordnungsmacht, Gesetz und Evangelium werden strikt getrennt; parallel zur Trennung von Politik und Religion.